BAUINVESTITIONEN UND ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE

Die Juristen der Kanzlei Drzewiecki, Tomaszek & Wspólnicy Büro in Gdingen beraten umfassend beim Prozess der Vorbereitung und Durchführung von Bauinvestitionen, beginnend mit dem Erwerb des Verfügungsrechts über ein Grundstück für Bauzwecke, über die Ausführung der Bauleistungen bis zur Erlangung einer Genehmigung zur Nutzung des Objekts.

Unsere Juristen sorgen für vertragliche und administrative Sicherheit sowohl für Investoren als auch für Auftragnehmer von Bauleistungen, indem sie bei der Erstellung und Änderung von Verträgen über Bauleistungen sowohl im Falle der General- als auch der Unterbeauftragung beraten. Wir vertreten unsere Mandanten in Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Realisierung der oben genannten Verträge und wir führen die Einziehung von Forderungen aus.

Wir bieten auch Beratung im Prozess der Vergabe und Gewinnung von öffentlichen Aufträgen an.

Rechtsdienste für Auftraggeber umfassen vor allem: die Vorbereitung von an die Bedürfnisse des Kunden angepassten Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Beratung bei der Auswahl der geeigneten Vorgehensweise und anderer damit zusammenhängender Fragen, uneingeschränkte rechtliche Hilfe im Verlauf der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens und Realisierung von im Ausschreibungsverfahren geschlossenen Verträgen, auch auf Grundlage von FIDIC. Wir bieten Unterstützung bei der erfolgreichen Durchführung von Ausschreibungsverfahren, bei aus Mitteln der Europäischen Union kofinanzierten Investitionen und Unterstützung bei Kontroll- und Antragsverfahren sowie bei der Vertretung der Auftraggeber vor der Nationalen Beschwerdekammer (Krajowa Izba Odwoławcza) und vor ordentlichen Gerichten.

Im Rahmen des Rechtsdienstes für Auftragsnehmer ergreifen wir sämtliche Maßnahmen zur erfolgreichen Abgabe eines Angebots und zur Gewinnung öffentlicher Kontrakte durch unsere Kunden. Unsere Juristen analysieren die Ausschreibungsunterlagen basierend auf ihrer langjähriger Erfahrung und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um eine erfolgreiche Beteiligung unserer Kunden am Ausschreibungsverfahren zu ermöglichen. Darüber hinaus vertreten sie sie vor der Nationalen Beschwerdekammer und vor ordentlichen Gerichten in Streitfällen, die während des Ausschreibungsverfahrens und in der Phase der Ausführung der abgeschlossenen Verträge auftreten können.